Das Recht auf Selbstbestimmung

D

Dieser Beitrag erschien zuerst auf der Webseite der Piratenpartei Deutschland

Am letzten Wochenende demonstrierten erneut mehr als Hundertausend Menschen in Minsk gegen die Regierung von Präsident Lukashenko, der sich nach der umstrittenen Präsidentschaftswahl vor 14 Tagen zum Gewinner ausrief. Die Menschen rufen bei diesen friedlichen Demonstrationen nach Freiheit und fordern freie und faire Wahlen.

Als Demokraten und Bürgerrechtler ist uns diese Sehnsucht sehr gut bekannt. Die Sehnsucht, dass das Volk darüber entscheidet, wer die Geschicke des Landes und vor allem der Menschen in ihrem Interesse leitet.

Mittlerweile findet auch in den deutschen Medien die Lage in Belarus mehr Beachtung. Es ist bedauerlich, dass es erst ein Massenphänomen wie die Demonstrationen braucht, um auf Menschenrechtsverletzungen vor der Haustür unserer Europäischen Union aufmerksam zu machen. Wir sollten daher mit Wachsamkeit verfolgen, was sich in Belarus tut. Gleichzeitig steht es uns nicht zu, die Opposition im Land zu bevormunden. Bereits jetzt haben sie gezeigt, dass sie wissen, was sie tun und ausgewogen vorgehen. Wir können und sollten unsere Unterstützung anbieten, aber nicht unsererseits aktiv eingreifen. Entsprechend des Grundsatzes, den wir auch für uns als Piratenpartei vertreten, nämlich den Menschen zuzuhören. Anschließend können wir, wenn nötig und gewünscht, eine angemessene und für die Betroffenen zielführende Unterstützung leisten. Unterstützung zur Stärkung grundlegender Rechte, insbesondere Menschenrechte, mit dem Ziel der Konfliktvermeidung oder -abbau, damit zwischen den Parteien ein lösungsorientierter Diskurs möglich wird. Hierbei ist der aktuelle Kurs von EU-Parlament und EU-Rat lobend hervorzuheben. Aus dem gleichen Grund ist selbstverständlich auch ein Eingreifen russischer Truppen in diesen innenpolitischen Konflikt ein No-Go und ein Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht der Menschen.

Genauso wie die Zeit drängt, eine Lösung für die Menschen in Belarus zu finden und hier den Menschenrechten Vorschub zu leisten, gilt das gleiche für die USA. Hier ist in der europäischen Wahrnehmung die Black-Lives-Matter-Bewegung gänzlich aus der Medienöffentlichkeit verschwunden.

Die Bewegung gegen Rassismus, Polizeigewalt und Diskriminierung von Afroamerikanern in den USA war nur so lange auf dem Radar der Menschen hier, wie sie aufsehenerregende Bilder produzierte. Dabei ist gerade jetzt meiner Meinung nach von hohem Interesse, wie es weitergeht. Die Bewegung erfuhr einen rasanten Anstieg in Zustimmungswerten und öffentlicher Unterstützung, von zwei Dritteln aller Amerikaner war die Rede. So sollte man daher annehmen, dass nun die Phase gemeinsamen Aushandels beginnen würde. Ein Aushandeln, mit welchen Maßnahmen eine nachhaltige Transformation der Gesellschaft beginnt, um strukturelle Ungleichheit und die Unterdrückung von Schwarzen und Minderheiten allgemein zu beenden. Doch der amerikanische Präsidentschaftswahlkampf wirft der Bewältigung einen Stock in die Speichen.

Während nun dies in einem Land begann, das nicht vor unserer “europäischen Haustür” ist, können wir dennoch Teil einer Problemlösung sein. Nicht zuletzt, weil wir selber davon lernen können. In den USA gilt es, einen Diskurs der Beteiligten zur Lösung von Rassismus und Gewalt gegen und zwischen Bevölkerungsgruppen zu unterstützen. Und was ich für Belarus sagte, gilt auch hier: Ohne jede Bevormundung oder “Instrumentalisierung” bevölkerungsspezifischer Probleme bzw. betroffener Gruppen, um eigene politische Ziele durchsetzen zu wollen. Was haben wir als EU oder Deutschland zu verlieren, wenn wir Hilfe anbieten oder ein Angebot zur Vermittlung machen?

Ich denke aus diesen beiden Beispielen wird deutlich, dass wir als EU oder Deutschland die Möglichkeit haben, weiterhin unsere Rolle in der Welt zu spielen. Wir sind keine Weltmacht, und ausgerechnet dies versetzt uns in die Gelegenheit, eine Vermittlerrolle anzubieten. Eine Rolle, die die Entscheidungshoheit der beteiligten Gruppen respektiert und sogar stärkt, ohne sich in innenpolitische Fragestellungen einzumischen. Denn eine nachhaltige Lösung für die Menschen kann nur von den betroffenen oder beteiligten Menschen selbst kommen. Es ist in einer solchen Situation wie in den beschriebenen Ländern nicht nur unsere Pflicht, keine eigene Interessenspolitik zu verfolgen, sondern vermittelnd aktiv zu sein. Es ist das Recht der Menschen vor Ort, ihre Konflikte selbst lösen zu dürfen, so lange eine Aussicht auf Erfolg besteht.

Dieses gleiche Recht nehmen wir für uns auch selbst in Anspruch, wenn wir eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten Deutschlands und Europas entschieden ablehnen, wie beispielsweise im Fall von Nord Stream 2, da es sich um eine innereuropäische Angelegenheit handelt, für die durch Gespräche zwischen den betroffenen EU-Partnern eine Lösung zu finden ist.

von Sebastian Alscher