Der Bundesvorstand beschloss vor einer Weile, die Klimaaktivisten in Lützerath zu unterstützen. Eine Gruppe von Menschen kämpft hier gegen das Abbaggern eines Ortes, der von RWE umgesiedelt wurde, um Braunkohle abzubaggern.
Die Bundesregierung, das Land NRW und der Energiekonzern RWE einigten sich am 4.10.2022 auf einen Abbaustopp acht Jahre früher als geplant, also 2030, und Teil des Kompromisses war, eben noch die Kohle unter Lützerath abbauen zu können.
Innerhalb der Partei gab es umfangreiche Diskussionen, da eine Partei ja naturgemäß für die Durchsetzung gesellschaftlicher Interessen den Weg der repräsentativen Demokratie wählt – also in Parlamenten werden Kompromisse ausgehandelt, die in Gesetze geformt und beschlossen werden, und anschließend werden diese Gesetze durchgesetzt. Klimaaktivisten, bzw Aktivismus insgesamt, geht einen anderen Weg, der dem diametral entgegensteht – eine in der Regel Minderheit versucht, ihre Interessen ohne den Weg über Wahlen durchzusetzen und geht dazu auch in Konfrontation mit der Staatsgewalt bzw. bricht in dem Zusammenhang wissentlich Gesetze.
Interesse
Daher interessierte mich, in wieweit der Bundesvorstand, besser gesagt einzelne Bundesvorstandsmitglieder, sich hierzu äußerten und in Gruppen, ihre Meinungen vertraten oder sich haben überzeugen lassen. Dies geschah an einer Vielzahl von Orten, wie beispielsweise der Runde der Politischen Geschäftsführer oder der Bundesvorstandssitzung, die als Aufzeichnungen auch angehört werden können. Darüber hinaus gibt es Telegram-Gruppen, in denen mehrere Bundesvorstände sind, und sich austauschen. Einige davon sind bekannt, einzelnen kann auch jeder beitreten (sieht jedoch nicht jede Nachricht, die zuvor geschrieben wurde), andere sind gänzlich unbekannt.
Damit die Parteibasis die Einflussnahme auf den beschlusstreffenden Bundesvorstand nachvollziehen kann, hat der Bundesvorstand im Rahmen der selbstverordneten Geschäftsordnung entschieden, dass er grundsätzlich auskunftspflichtig gegenüber allen Mitgliedern und Untergliederungen der Piratenpartei sei. Diese hat er sich per 1. September 2022 gegeben. Und sie beschreibt explizit:
Der Auskunftspflicht unterliegen alle Aufzeichnungen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, die in Ausübung eines Parteiamts oder einer Beauftragung durch ein Parteiorgan bzw. in Umsetzung oder als Folge eines Beschlusses eines Parteiorgans angefertigt werden. Dies umfasst insbesondere aber nicht abschließend Protokolle, Beschlüsse, Verträge und Nachrichtenwechsel.
Hier bat as sich also an, dieses Instrument zu nutzen, um Klarheit über die Gemengelage und den Werdegang zu diesen Entscheidungen zu erfragen.
Die Anfrage
Am 14. November fragte ich daher an:
Lieber Bundesvorstand, der Bundesvorstand der Piratenpartei Deutschland ist grundsätzlich auskunftspflichtig gegenüber allen Mitgliedern und Untergliederungen der Piratenpartei. Hiermit beantrage ich Auskunft über die Nachrichtenwechsel rund um das Thema Lützerath und Solidaritätsaktionen mit Klimaaktivisten, insbesondere in den Chaträumen mit zwei oder mehr Bundesvorstandsmitgliedern anwesend. Es gab zahlreiche angeregte Diskussionen, es gab unterschiedliche Informationslagen zu einzelnen Anträgen, Ausführungen, Sachverhalten, etc, gleichzeitig ist der Klimawandel ein gesellschaftlich relevantes und wichtiges Thema. Alleine durch die gesellschaftliche und damit auch politische Bedeutung des Themas gibt es ein hohes Informatinsinteresse an den Erörterungen und dem Austausch der Bundesvorstände untereinander und mit Gruppen in der Partei. Vielen Dank, Sebastian
1. Antwort
Am 16. November erhielt ich die Antwort, die – so scheint mir – eine Vermeidung der Information über genau ebenjene mögliche informelle Einflussnahme ist.
Moin, alle relevanten Daten wurden in der PolGf Runde veröffentlicht. Was der hessische PolGf ja sicher in den hessischen Vorstand getragen hat. Sollte das versäumt worden sein, gibt es die Aufzeichnungen der Runde. Sollte noch etwas unklar sein beim Nachhören, von dem Geschehen rund um Lützerath, einfach die nächste Sitzung besuchen und aufmerksam den Berichten der Beauftragten von Bund und Länder zuhören. Auch Fragen können dort gestellt werden, wenn das Thema an der einen oder anderen Stelle zu komplex ist. Gruß Mark Hintz Politischer Geschäftsführer Piratenpartei Deutschland
Der Verweis auf die öffentlichen Sitzungen, in der auch der Landesvorstand zugegen war, deckt nun gerade nicht das ab, was der Artikel 10 der Geschäftsordnung, also die Regelungen zur parteiinternen Informationsfreiheit im Bereich des Bundesvorstands erreichen soll. Es ist bekannt, dass es informelle Telegram-Gruppen gibt, in der man sich sehr ausführlich und planhaft austauschte.
Daher erlaubte ich mir eine erste Nachfrage.
1. Nachfrage
Lieber Vorstand, meine Frage war nicht, was der Bundesvorstand rund um die Unterstützung der Aktivisten geplant hat, oder was in der PolGef-Runde veröffentlicht wurde. Was dort gesprochen wurde ist mir zugänglich. Ich beantrage Auskunft über die Nachrichtenwechsel rund um das Thema Lützerath und Solidaritätsaktionen mit Klimaaktivisten, insbesondere in den Chaträumen mit zwei oder mehr Bundesvorstandsmitgliedern anwesend. Erneut, und das hat der Bundesvorstand so beschlossen: Der Auskunftspflicht unterliegen alle Aufzeichnungen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Dem bitte ich daher entsprechend nachzukommen. Vielen Dank für eine zeitnahes Zur-Verfügung-Stellen. Sebastian
Ich werde weiter berichten, sobald ich eine Antwort erhalten habe, insbesondere die gewünschten und in der Geschäftsordnung angekündigten und versprochenen Protokolle.
2. Antwort
Die Antwort auf meine Nachfrage kam am 24. November. Leider gab es dabei erneut keinerlei Informationen zum Nachrichtenwechsel zwischen und mit Bundesvorstandsmitgliedern, sondern nur einen Verweis auf die Möglichkeit zum Beitritt zu einer AG, die in einem Cryptpad mit einem Kanban-Board genannt wurde.
Hallo, die genannte Arbeitsgruppe ist offen für jeden Piraten und von Anbeginn der Arbeit wurde innerhalb des CryptPad dazu aufgerufen beizutreten. Damit ist dem Anspruch auf Veröffentlichung genüge getan, laut unserer GO. Ich würde mich über eine zielgerichtete und konstruktive Mitarbeit freuen. Gruß Mark https://cryptpad.piratenpartei.de/kanban/#/2/kanban/edit/9LyQKAVlMsWM8dHgJdVSeoh8/
Ich sehe in der Antwort leider nicht die Möglichkeit herauszufinden, wer nun auf den Bundesvorstand wie Einfluss genommen hat, mit welchen Argumenten und wie man sich ausgetauscht hat. Welche Kontroversen es gab, wie man mit abweichenden Ansichten umgegangen ist.
Aber irritierender ist zugleich das Verständnis des IFG-Paragraphen in der Geschäftsordnung. Während man explizit einen BuVo-Beschluss getroffen hat, der erklärt, dass alle angefragten Aufzeichnungen der Auskunftspflicht unterliegen, beharrt der Bundesvorstand darauf, dass der Verweis auf die bisher verfügbaren Informationen zur Erfüllung dieses Anspruchs ausreiche. Gleichzeitig wird darauf verzichtet zu erklären, dass es sich hierbei um alle Informationen handelt – daher kann man davon ausgehen, dass das nicht der Fall ist. Dieser Sachverhalt ist auch als solches bekannt.
Indermedium
Da sich nach mehreren Versuchen also nun abzeichnet, dass der Bundesvorstand entweder nicht genau versteht, was die Informationsherausgabe analog zu den IFG ist, oder dass er es trotz seines Beschlusses schlichtweg nicht möchte, stellte sich naturgemäß die Frage nach Eskalationswegen. Glücklicherweise haben wir Vertrauenspiraten, die sich anbieten, mit Rat und Tat zur Seite zu setzen. Entsprechend bat ich die beiden um Hilfe. Sie arrangierten ein gemeinsames Gespräch am 14. Januar. Hier trafen sich dann Martin und ich mit Michael und Mia.
Zusammenfassend würde ich sagen, dass der Bundesvorstand wohl nicht verstand, dass ich Informationen über den Nachrichtenwechsel rund um das Thema Lützerath und Solidaritätsaktionen mit Klimaaktivisten haben wollte. Es sei also ein kommunikatives Missverständnis gewesen. Und Mark wollte wohl selber nicht mehr sich dem Thema stellen und schickte Martin, der im Bundesvorstand mittlerweile die Rolle übernommen hatte, hinter den Verfehlungen des Bundesvorstands aufzuräumen.
2. Nachfrage
Da meine Email wohl nicht klar genug war, das hatten wir im Schlichtungsgespräch ja so herausgefunden, schrieb ich am 15. Januar dann umgehend eine neuerliche Email, die die Defizite beheben sollte, und ausreichend klar und unmissverständlich formuliert sein sollte. Was eigentlich unnötig war, weil Martin ja spätestens jetzt mein Informationsinteresse verstand. Aber nun gut.
Lieber Bundesvorstand, es hat sich gezeigt, dass es wohl zu Unklarheiten in Bezug auf meine IFG-Anfrage kam. Das tut mir leid, wenn das für Missverständnisse gesorgt hat. Daher möchte ich gerne meine Nachfrage präzisieren, und wenn es darüber hinaus zu Missverständnissen oder Unklarheiten kommt, dann freue ich mich über eine kurze Rückmeldung, um diese ausräumen zu können. * Mich interessiert, was es für Gruppen gab und gibt, in denen der Bundesvorstand mit Mitgliedern oder anderen Dritten über die Unterstützung der Klimaaktivisten vor Ort gesprochen hat bzw spricht. Zum Zeitpunkt meiner damaligen Anfrage (14.11.) war das zentral Lützerath, später weitete sich das ja aus. Hierbei geht es mir nicht um die Gespräche jedes einzelnen Bundesvorstands, das wäre ja absurd, sondern um Gruppenchats, in denen beispielsweise zwei oder mehr Vorstände sind. * Welche dieser Gruppen waren öffentliche Gruppen, welche partei-öffentlich und welche geschlossen? * Weiterhin interessiert mich, wie und von wem in den Gruppen auf den Bundesvorstand Einfluss genommen wurde. Entsprechend daher meine Anfrage, wie es der von Euch beschlossene Artikel 10 in der GO vorschlägt. Da vermutlich die Beantwortung der dritten Frage aufwändiger ist, können wir uns ja gerne zuvor noch über das „wie“ austauschen, um unnötige Arbeit zu vermeiden. Viele Grüße, Sebastian
Also einfach drei simple Antworten auf drei einfache Fragen:
- Welche Gruppen gab es,
- welche dieser Gruppen waren öffentlich, und
- wer genau hat in den Gruppen Einfluss auf den Bundesvorstand genommen.
Ich halte das für eine lösbare Aufgabe.
3. Antwort
Mein Optimismus, dass es sich um eine lösbare Aufgabe handelt, wurde dann am 26. Januar jäh zerstört.
Hallo Sebastian, wie Mia inzwischen ja festgestellt hat befinden sich im von Mark verlinkten Kanban-Pad einige Punkte, aus ihrer Sicht würden diese deine Fragen sogar beantworten. Doch, trotzdem nochmal zu deinen Fragen und der Entstehung der Aktion rund um Lützerath. Nach meinen inzwischen aktualisierten Informationen und Gesprächen mit den Vorstandskollegen ist das Thema auf der Marina-NRW aufgekommen, wurde dort von den um den Tagebau befindlichen Gliederungen angesprochen und mit dem Landesvorstand im Rahmen dieser Marina diskutiert. Mark und Sven waren als Vertreter des Bundesvorstand ebenfalls auf dieser Marina und kamen mit der Frage auf den gesamten Bundesvorstand zu, ob dies nicht ein Länderübergreifendes Thema sei, gleich vorweg, für sie war diese Frage bereits positiv besetzt. Der von Mark in den Mails an die LaVos verlinkte Telegramm-Kanal ist um diese Zeit entstanden, angelegt durch den LandesPolGF Fabian aka Oberaichwald. Gruppenchats über diesen hinaus wurden mir seitens deer Kollegen nicht benannt, der Kontakt mit Aktiven vor Ort wie auch mit Freifunkern, die bereit gewesen wären hier aktiv zu werden lief über Mark, meineswissens direkt ohne Involvierung weiterer BuVo-Mitglieder. Einfluss genommen auf den BuVo bzw. viel mehr auf das Vorgehen in dieser Sache wurde also von den Mitgliedern vor Ort, Teilnehmern der Marina-NRW sowie dem LaVo NRW und vermutlich auch Teilen dessen Beauftragter, die auch in dieser Sache mitgewirkt haben. Auf die Diskussion und Entscheidungsfindung zur Frage, ob wir uns auf Bundesebene in dieser Sache einbringen wollen, war außer eventuell auf einzelne Vorstandsmitglieder, die sich hier mit Assistenten oder anderen Beauftragten beraten haben keine Einflussnahme, zumindest über die stattgefundenen Diskussionen in den Vorstandssitzungen hinaus undfür mich persönlich sichtbar. Ob die bereits erwähnte Telegrammgruppe nun öffentlich auffindbar war, oder nur für jene, die den Link dazu hatten muss ich noch abschliessend klären, so wie ich leider auch noch mit der Chatgruppe selbst sprechen muss, inwieweit sie einer "Veröffentlichung" des Chatverlaufs zustimmen. Ich hatte ja bereits innerhalb des Schlichtungsgesprächs erwähnt, das es hier auf "Anfrage" von Lancker "hier ja Screenshots veröffentlichen zu können" klare Einsprüche mit Berufung auf Persönlichkeitsrechte gab. Ob hier eventuell eine Zusicherung deinerseits ausreichen würde, die Informationen nicht öffentlich zu verwenden etwas ändern würde kann ich derzeit noch nicht einschätzen. Es ist für uns als Bundesvorstand allerdings klar, das eventuelle Einsprüche gegen eine Veröffentlichung hier über dem Anspruch nach unserer GO stehen und weitreichende Bearbeitungen nach sich ziehen würden, die je nach Menge und Art der Einsprüche ("nur unkenntlichmachen des Namens" oder "keine Veröffentlichung von Beiträgen") eventuell auch im Aufwand zu groß würden. So, soviel schonmal als "ersten Wurf", weitere Nachfragen oder Eingehen auf das von mir geschriebene gerne. Martin
Ganz ehrlich: Ich respektiere Martin für die Geduld, die er aufgebracht hat, um sich vor andere zu stellen und einen so langen Text zu schreiben. Dem Leser dürfte mittlerweile klar sein, dass die IFG-Anfrage dahingehend so ausreichend konkret ist, dass das Ergebnis ein Chatprotokoll der jeweiligen Chats sein muss. Sei es zur Ansicht oder ausgedruckt, was auch immer.
Der Auskunftspflicht unterliegen alle Aufzeichnungen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung
Geschäftsordnung des 16. Bundesvorstand, Artikel 10, Satz 2
Er verweist auf ein Kanban-Board, in dem selbstverständlich nicht die gewünschten Informationen sind – das Board ist mir ja bekannt.

Wann das Thema aufkam, war auch gar nicht meine Frage. Aber Martin ordnete das dann auch korrekt ein und schrieb über Gruppenchats. In diesem Zusammenhang nennt er ein Link, das an die Landesvorstände (und damit auch mich) verteilt wurde. Zu dem verlinkten Telegramkanal lässt sich sagen, dass die Historie nicht sichtbar ist. Somit lässt sich nicht daraus nicht ableiten, wer in diesem Kanal Mitglied war. Damit erschließt sich auch nicht, wer auf den Bundesvorstand über diesen Kanal Einfluss nahm. Es kann also nicht dem entsprechen, was der Art 10 der GO erfordert („alle Aufzeichnungen“).
Sehr ehrlich erklärt Martin dann auch, dass er sich immer nur darauf bezieht, was ihm an Informationen von den anderen Bundesvorständen zugänglich gemacht wurde. Er selber war dahingehend nicht ausreichend involviert, die Frage vollumfänglich zu beantworten. Das hätte Mark machen können. Der Bundesvorstand hat nun aber Martin vorgeschoben, der die für eine Antwort notwendigen Informationen schlichtweg nicht besitzt („wurden mir seitens deer Kollegen nicht benannt“, „der Kontakt (…) lief über Mark, meineswissens direkt ohne Involvierung weiterer BuVo-Mitglieder.“). Diese Email kann also nur als eine Antwort von Martin gewertet werden, nicht des Bundesvorstands selbst. Denn der wäre ja konkret in der Lage, die Antworten zu geben. Denn mindestens ein Mitglied selbst hat alle für eine Antwort notwendigen Informationen.
Darüber hinaus ist es zutiefst irritierend, dass ein Chat, in dem Bundesvorstandsmitglieder etwas organisieren, im Rahmen des IFG-Artikels nicht öffentlich gemacht werden können, weil einzelne ihre Persönlichkeitsrechte verletzt sähen. Wie erklärt sich denn das? Geht es hier um Aussagen, die getroffen wurden, oder dass einzelne ihre Mitgliedschaft im Chat nicht bekannt gemacht haben wollen? Wieso sollte das der Fall sein?
Die Analogie zum verdorbenen Lobbyismus im Bundestag wird überdeutlich. Den Lobbyisten wäre es natürlich auch am liebsten, wenn niemand wüsste, wer genau beeinflusst und was genau gesprochen wird – welche Zusagen und Versprechungen gemacht werden, oder gar welche Drohungen und Kompromittierung angekündigt wird. Aber genau da wollte doch die Piratenpartei und auch dieser Bundesvorstand mit dem Beschluss zum Artikel 10 in der GO anders sein. Oder nicht? Hier macht man sich lieber einen schlanken Fuß und sagt: Also wenn die Lobbyisten das nicht wollen, dann nehmen wir das gerne an und veröffentlichen nichts. („Es ist für uns als Bundesvorstand allerdings klar, das eventuelle Einsprüche gegen eine Veröffentlichung hier über dem Anspruch nach unserer GO stehen“.)
3. Nachfrage
Immer noch nicht am Ziel meines Informationsinteresses nahm ich das Angebot von Martin für weitere Nachfragen natürlich gerne an. Entschuldigt, wenn die Emails immer länger werden. Folgende Email sandte ich am 3. Februar an den Vorstand.
Lieber Martin, vielen Dank für deine ausführliche Email. Ich glaube es liegt einfach ein grundlegendes Missverständnis vor. Ihr habt in eurem Beschluss zur Geschäftsordnung einen Artikel 10, der ein "Informationsfreiheits-Artikel" ist. Ich gehe zwar davon aus, dass aus der politischen Arbeit das Prinzip von Informationsfreiheitsanfragen bekannt ist, daher entschuldigt bitte, wenn ich zur Klärung noch einmal ausführe, um mögliche Missverständnisse auszuräumen - denn so gut wie jede Email bestand bisher darin, dass mir Mitglieder des BuVos erzählen, was irgendwo passiert sei. Das ist nicht das Prinzip von Informationsfreiheit und das ist auch nicht der Informationsfreiheit inhärente Gedanke. Von Transparenz ganz zu schweigen. Informationsfreiheit ist ein Mittel zur Kontrolle. Zur Kontrolle von Organen, denen Macht zugeschrieben wird. Analog zu Regierungen/Ministerien etc ist das Ziel, über die Quellen selber verstehen zu können, wer auf die Organe Einfluss genommen hat. IFG bedeutet nicht, dass z.B. ein Ministerium seine Meinung abgibt, wie Entscheidungen zustanden gekommen sind. Dieses Mittel räumt der Bundesvorstand für seine Arbeit ein. Jedem Mitglied ist klar, dass eine Zusammenarbeit mit dem Bundesvorstand nichts geheimes ist. Ganz im Gegenteil - piratigen Werten verschrieben sind wir zur Transparenz bereit, das drückt euer Beschluss auch nochmal aus. Ich stellte in diesem Zusammenhang drei Fragen (aus der letzten Email): * Mich interessiert, was es für Gruppen gab und gibt, in denen der Bundesvorstand mit Mitgliedern oder anderen Dritten über die Unterstützung der Klimaaktivisten vor Ort gesprochen hat bzw spricht. Zum Zeitpunkt meiner damaligen Anfrage (14.11.) war das zentral Lützerath, später weitete sich das ja aus. Hierbei geht es mir nicht um die Gespräche jedes einzelnen Bundesvorstands, das wäre ja absurd, sondern um Gruppenchats, in denen beispielsweise zwei oder mehr Vorstände sind. * Welche dieser Gruppen waren öffentliche Gruppen, welche partei-öffentlich und welche geschlossen? * Weiterhin interessiert mich, wie und von wem in den Gruppen auf den Bundesvorstand Einfluss genommen wurde. Entsprechend daher meine Anfrage, wie es der von Euch beschlossene Artikel 10 in der GO vorschlägt In Bezug auf die erste Frage verstehe ich das so, dass es mindestens eine Gruppe gibt, angelegt von Oberaichwald. "Gruppenchats über diesen hinaus wurden mir seitens deer Kollegen nicht benannt“ - das kann nun wirklich viel heissen. Wurden sie lediglich dir nicht benannt, oder gab es sie nicht? Ich denke, dass es seit November doch möglich sein sollte, dass alle Vorstandsmitglieder mittlerweile gesagt haben, ob es noch andere Gruppen gab, in denen möglicherweise auf den Bundesvorstand Einfluss genommen wurde und wird? In Bezug auf die Telegram-Gruppe: Dies ist doch meines Verständnisses nach eine Arbeitsgruppe mit dem Bundesvorstand. Mir fällt nicht ein, was einer Veröffentlichung entgegenstehen sollte? Möchte jemand nicht, dass bekannt ist, dass EBENJENE Person auf den Bundesvorstand Einfluss genommen hat? Das wäre bedenklich. Und genau um so etwas zu klären ist eine Informationsfreiheitsanfrage da. Möchte eine Person nicht, dass deutlich wird, WIE sie auf den Bundesvorstand Einfluss genommen hat? Genau das wäre wichtig deutlich zu machen und genau dafür ist eine Informationsanfrage da. Und genau das hat der Bundesvorstand ja auch beschlossen, sich dieser Transparenz auszusetzen, den Mitgliedern keine Information vorzuenthalten, wo wer auf den Bundesvorstand einwirkt. Dass damit brandaktuelle kritische Informationen veröffentlicht werden, die Aktionen be- oder verhindern würden, das ist nach ablauf von so vielen Wochen nun auch nicht anzunehmen, dass dies dem entgegensteht. In Bezug auf die Frage zwei entnehme ich, dass für die bisher bekannte Gruppe gilt, dass sie teilweise öffentlich war, aber dann auch wieder nicht, zumindest bezogen auf alles was ab dem Zeitpunkt davor gesprochen wurde... Das ist nicht die Transparenz, die ihr im Artikel 10 GO beschlossen habt. Zu Frage drei, dem Kern meiner Anfrage, stelle ich fest, dass es bis zu diesem Punkt seit Mitte November noch keine Informationen gibt, die den Ansprüchen des Artikel 10 GO wie vom Bundesvorstand beschlossen genügen. Ich bin aber guter Dinge und verbleibe in Hoffnung, mit der nächsten Email eine Liste der Chatgruppen zu bekommen, in denen mehr als zwei Bundesvorstände waren/sind, bzw die Info ob besagter Chat der einzige war. Die Info zu erhalten, warum die Gruppen nicht öffentlich und nachvollziehbar für die Zeit ihrer Existenz waren/sind bzw dass sie das waren/sind, und eine digitale Kopie zur Verfügung gestellt zu bekommen - genau wie ihr es beschlossen habt. Vielen Dank, Sebastian
Meine Schwierigkeit mit Martins Antwort benenne ich also noch einmal und formuliere die Fragen meiner Meinung nach unmissverständlich. Auch wenn die Erkenntnis natürlich unausweichlich näher rückt, dass lange Texte produziert werden, man aber eigentlich versucht, sich aus jeder selbst auferlegten Informationspflicht rauszuwieseln.
Sechs Monate später
Mittlerweile sind sechs Monate seit der letzten Email an den Vorstand vergangen. Auf eine Antwort warte ich bisher vergebens. Dennoch bemühe ich mich aber guter Dinge und in Hoffnung auf meine Antworten zu bleiben.